Rechtsanwaltskanzlei MMag. Florian Horn
Kontaktieren Sie uns
in 1010 Wien
per E-Mail office@fhorn.at oder
per Telefon +43/1/996 80 60 - 0
Über Rechtsanwalt MMag. Florian Horn
Eine Rechtsstreitigkeit ist immer einer Ausnahmesituation. MMag. Florian Horn nimmt sich Ihrer Sache mit ruhiger Hand an und vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Zivilverfahren. Typische Fälle umfassen den gesamten Unternehmensbereich, aber auch Anlageberatungsfälle, Bankensachen und Konsumentenschutz und viele andere wirtschaftsnahe Rechtsstreitigkeiten. Vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof vertritt er vorwiegend grundrechtsrelevante Fälle.
MMag. Florian Horn setzt seine Qualitäten insbesondere in der Entwicklung umfassender Verfahrensstrategien in komplexen Rechtsfällen ein. Er ist aber auch in der Lage, seine Erfahrung bei der Vertragsgestaltung und bei der Beratung von Unternehmen zu nutzen.
Die berufliche Ausbildung zum Rechtsanwalt verfolgte er von 2006 bis 2011. Seine Anwaltsprüfung legte er 2010 mit ausgezeichnetem Erfolg ab. Seit 2011 ist MMag. Florian Horn als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Wien eingetragen. Seit 2016 ist er selbst als Prüfer zur Rechtsanwaltsprüfung. Von 2017 bis 2024 war er in der Rechtsanwaltskammer Wien auch als Disziplinarrat tätig.
In seiner akademischen Ausbildung erlangte MMag. Florian Horn Universitätsabschlüsse in Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Zusatzqualifikation in Europarecht) und in Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien (Spezialisierungen in Informationswirtschaft und für Klein- und Mittelbetriebe). Dem akademischen Feld ist er auch danach durch zahlreiche Fachpublikationen zum österreichischen oder europäischen Zivilverfahrensrecht treu geblieben und arbeitete in der Vergangenheit unter anderem für das Ludwig Boltzmann Institut für Europarecht. Seit 2017 unterrichtet er im Bereich Zivilverfahrensrecht und Mediation an der Universität Wien. MMag. Florian Horn ist auch Herausgeber einer umfangreichen Mustersammlung für Zivilverfahren, die sich vor allem an Kolleginnen und Kollegen richtet.
Internationale Erfahrungen sammelte MMag. Florian Horn bereits in frühen Jahren bei Rechtsstudien an der Universität von Southampton (UK) und als Assistent am Internationalen Gerichtshof in Den Haag (Niederlande). Er ist Mitglied der internationalen Rechtsanwaltsvereinigung IBA, nimmt in dieser Funktion immer wieder an Konferenzen im Ausland teil und wirkt an Publikationen mit. Er arbeitet neben der deutschen Sprache auch auf Englisch und fallweise auf Französisch.
Neben seiner anwaltlichen und akademischen Tätigkeit ist MMag. Florian Horn auch zivilgesellschaftlich aktiv. Er ist unter anderem im Vorstand der Österreichischen Liga für Menschenrechte, wo er auch für die Zivilgesellschaft einen Berichtsprozess bei der UNO über die Umsetzung von Menschenrechten in Österreich koordiniert. Er ist Mitglied in der Österreichischen Juristenkommission und in anderen gemeinnützigen Vereinen. Immer wieder beteiligt er sich auch an Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren und nimmt zu gesellschaftspolitischen Themen in den Medien und auch über seinen Twitter-Kanal Stellung.
Diese Verbindung von anwaltlicher Tätigkeit, akademischer Arbeit und zivilgesellschaftlichen Engagement mit einem guten internationalen und rechtsvergleichenden Überblick erleichtert es besonders, innovative Lösungen für vielfältige Anforderungen seiner Mandant:innen zu entwickeln.
Tätigkeitsbereiche von RA MMag. Florian Horn:
Zivilverfahren
Florian Horn: „Ein Zivilverfahren zu gewinnen erfordert gute Vorbereitung und eine verlässliche Einschätzung der eigenen Verfahrensposition. Ich erarbeite mit meinen Mandant:innen die für den Verfahrenserfolg beste Strategie. Das Ziel geben die Mandant:innen vor. Am Wesentlichsten ist eine schlüssige und rechtlich klare Darstellung vor Gericht.“
Unternehmensrecht
Florian Horn: „Bei Gründungen und Struktur-Anpassungen von Unternehmen ist es vorteilhaft, so weit wie möglich Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und auf klare und vor allem einfache Regelungen zu setzen. Wenn es in Zukunft zum Streit kommen sollte, so ist es in diesem Kontext meist am vorteilhaftesten, klare und einfache Regelungen zu haben, um die Interessen nachdrücklich sicherstellen zu können.“
Verfassungsrecht
Florian Horn: „Grundrechte bilden das Fundament unseres Rechtsstaats. Das gesamte staatliche Handeln muss sich an den Grundrechten orientieren. Bei grundrechtsrelevanten Streitigkeiten spielt sehr häufig ein Interessenskonflikt zwischen unterschiedlichen Grundrechten eine Rolle, sodass es der erste Schritt zu einer guten Vertretung ist, auch die besondere Situation der Mandant:innen zu verstehen.“
Vertragsgestaltung
Florian Horn: „Verträge sollen zukünftigen Streit vermeiden und müssen gerade deswegen „das Schlimmste“ annehmen, um für diesen Ausnahmefall vorzusorgen. Genauso wichtig ist aber eine einfache lebensnahe Umsetzung. Ein guter Rechtsanwalt nimmt seinen Mandant:innen die Last ab, an die möglichen negativen Seiten eines Geschäftsverlaufs denken zu müssen. Die Herausforderung ist dabei stets die Balance zwischen Risikovermeidung und Praktikabilität zu halten.“
Wirtschaftscausen
Mediation
Florian Horn: „Oft ist es schwierig, einen Streit einvernehmlich beizulegen. Wenn die Streitenden alleine nicht zu einer Lösung kommen, zahlt es sich aus darüber nachzudenken, ob nicht eine unbeteiligte dritte Person helfen kann, die gemeinsam Kommunikation wieder in Gang zu bringen. Ein Mediator ist „allparteilich“ und ermöglicht es, dass alle Beteiligten gehört werden. Oft finden die Parteien am Ende doch selbst eine Lösung, wenn sie einmal alle Interessen und Motive unvoreingenommen auf den Tisch bringen konnten.“