Berufliche Bildung und Wissenschaft

Rechtsanwaltsprüfung


RA MMag. Florian Horn ist seit 2016 Prüfungskommissär zur Rechtsanwaltsprüfung vor dem Oberlandesgericht Wien. Die Rechtsanwaltsprüfung ist eine der schwersten Berufsprüfungen Österreichs und die Ausbildung zum Rechtsanwalt ist auch im internationalen Vergleich besonders herausfordernd.

Insgesamt erfordert die Eintragung als Rechtsanwalt bzw Rechtsanwältin nach dem fertig abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studium eine 5-jährige Praxiszeit und die Ablegung einer umfassenden Rechtsanwaltsprüfung über sämtliche Rechtsgebiete. Die Praxiszeit behinhaltet ein zumindest 7 monatiges Rechtspraktikum bei Gericht (oder einer Staatsanwaltschaft) und zumindest 3 Jahre als Rechtsanwaltsanwärter:in bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Der Rest der Praxiszeit kann auch in anderen juristischen Kernberufen absolviert werden.

Zur Rechtsanwaltsprüfung können Berufsanwärter:innen frühestens nach 3 Jahre dieser Praxis antreten. Die Prüfung wird von einer Kommission abgenommen, die aus zwei Richter:innen und zwei Rechtsanwält:innen besteht. Sie umfasst drei ganztätige schriftliche Prüfungen aus den Gebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht, sowie eine halbtätige mündliche Prüfung im Wesentlichen ohne Stoffbeschränkung. Das Ziel der Prüfung ist die fachliche Eignung für den Anwaltsberuf zu beurteilen, weshalb die Prüfung auch möglichst praxisbezogen abgehalten wird.

RA MMag. Florian Horn betreut dabei in der Regel die schriftliche Zivilrechtsprüfung, sowie die Themengebiete Privatwirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsgestaltung und/oder Standesrecht in der mündlichen Prüfung. Nähere Auskünfte über den Prüfungsablauf werden Prüfungskandidat:innen nach der Zuteilung der Prüfungskommission erteilt.


Lehre an der Universität Wien


RA MMag. Florian Horn: „Als Teil meines Lebens habe ich schon sehr lange immer wieder Vorträge und Unterricht gesehen. Schon als Student an der Wirtschaftsuniversität Wien hatte ich die Freude als Fachtutor für Mikro- und Makroökonomie unterrichten zu können. In der Vergangenheit habe ich auch Kurse an der Sigmund Freud Privatuniversität und der Anwaltsakademie gehalten. Und seit 2017 unterrichte ich nun an Universität Wien jedes Semester einen Kurs mit dem vielsagenden Namen „Prozesstaktik“ als Teil des Wahlfachkorbes Mediation und Alternative Dispute Resolution.“

Image

Foto: Stephan Huger

Titel der Lehrveranstaltung:
Prozesstaktik – Entscheidung zwischen Mediation und Streit

Ziel der Lehrveranstaltung:
Die Studierenden erhalten einen Einblick in die praktische Arbeit in einem Rechtsstreit und in die dahinterliegenden Entscheidungsprozesse. Am Ende der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden einen Überblick über Vor-und Nachteile unterschiedlicher Konfliktlösung-Mechanismen haben. Besonders dargestellt werden auch praktische und strategische Überlegungen des streitigen Zivilverfahrens. Die Studierenden werden sich mit der Position des Rechtsvertreters und der Parteien in der Vorbereitung eines Rechtsstreites auseinandersetzen und aus dieser Position ein Gefühl dafür entwickeln, wann ein formaler Rechtsstreit, wann außergerichtliche Verhandlungen und wann eine Mediation sinnvoll sind.

Unter anderem werden sich die Studierenden als Kontrast zu einem kooperativen Verhandlungsstil auch mit den Anforderungen und Schwierigkeiten des Aufbaus einer streitigen Rechtsposition befassen und lernen einen Sachverhalt auf Chancen und Risiken zu analysieren.

Publikationen


Teil die Verbindung zum akademischen Leben zu halten ist natürlich auch fachlich zu publizieren. Hier ist der Schwerpunkt von RA MMag. Florian Horn vor allem auf dem so wichtigen generellen Gebiet des Zivilverfahrensrechts:

Horn (Hrsg), Mustersammlung Zivilverfahren (WEKA Verlag, Loseblatt laufend)

Horn, IBA Annual Litigation Forum: The Hague Conference on Private International Law, IBA Litigation Committee Newsletter, Herbst 2024

Autor Art 1-4, 6, 7, 22-58 EuGVVO, EuBagatellVO, EuMahnVO, EuUVO, EuZVO, EuBeweisVO, EuPfandVO in Fucik/Klauser/Kloiber, Österreichisches und Europäisches Zivilprozessrecht – ZPO13 (Manz Verlag, Auflagen 2009, 2011, 2015 und 2023)

Autor Art 2 in Deixler-Hübner/Schauer, Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung (Manz Verlag, Auflagen 2015 und 2020)

Bearbeiter in den Teilen JN und EuZPR in Klauser/Kodek (Hrsg), Manz’sche Große Gesetzausgabe JN-ZPO – Österreichisches und Europäisches Zivilprozessrecht (Manz Verlag, Auflagen 2006, 2012 und 2018)

Mitautor des IBA Litigation Committee, Report on the 2016 preliminary draft Convention in the HCCH Judgments Project (2017)

Diskussionsbeitrag in Jarolim (Hrsg), Beschleunigung von Verfahren als Gebot der Stunde – Sammel-, Musterklagen und andere Möglichkeiten (LexisNexis, 2016)

Horn, Taking of evidence abroad in civil litigation, IBA International Litigation Newsletter, April 2015

Autor §§ 31a-33, 40a JN in Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen3 (Manz Verlag, 2013)

Horn, New developments in European Union civil procedural law: Brussels I Regulation recast, IBA International Litigation Newsletter, April 2013

Horn, Chapter 3 – Austria in Clark, Dispute Resolution Review (2012)

Horn, The Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on Jurisdiction and the Enforcement of Judgements in civil and commercial Matters (Recast), Studie für den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (2011)

Horn, Flickwerk bei Zivilverfahren, Der Standard „Wirtschaft und Recht“ (März 2011)

Steindl/Horn/Klauser, Chapter 3 – Austria in Clark, Dispute Resolution Review (2010)

Horn, Neues zur Sammelklage nach österreichischem Recht, BKP-Legal News November/Dezember 2009

Klauser/Horn, Keine Rechnungslegungspflicht des Versicherers zur Ermittlung von Gewinnanteilen, Glosse zu 7 Ob 59/09s, ÖJZ 2009, 863

Horn, Die neue Firma, BKP-Legal News Mai/Juni 2007

Klauser/Horn, Brüssel IIa-Verordnung in Kraft, ecolex 2004, 910