Zivilgesellschaftliches Engagement

Wie wichtig ist zivilgesellschaftliches Engagement?


Gesellschaftspolitik ist mir als Rechtsanwalt gerade aus der Perspektive Grundrechte und Rechtsstaat sehr wichtig. Ich bin unter anderem Vorstandsmitglied und Finanzvorstand der Österreichischen Liga für Menschenrechte. Die Österreichische Liga für Menschenrechte ist die älteste österreichische NGO, gegründet im Jahr 1926. Dort koordiniere ich auch als Projektleiter den größten Menschenrechtsbericht über Österreich bei der UNO (genannte: UPR-Prozess) für einen großen Teil der österreichischen Zivilgesellschaft. Ich beteilige mich häufig an den jährlichen Menschenrechtsbefunden der Liga und nehme für sie auch an einem Koordinierungsgremium mit der Volksanwaltschaft teil.


Der UPR-Prozess heißt in vollem Wortlaut „Universal Periodic Review“. Es ist ein „universeller“ - also alle Menschenrechte umfassender - und „periodischer“ alle 5 Jahre wiederkehrender „Review“-Prozess, in dem alle Staaten weltweit einander Empfehlungen aussprechen und auch die betroffene Zivilgesellschaft gehört wird. Im Rahmen dieses Prozesses bin ich besonders stolz, dass wir ein unabhängiges Online-Monitoring-Tool eigenständig ins Leben rufen konnten.

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Foto: Stephan Huger

„Auf die öffentliche Äußerung kommt es an.“


Neben der Arbeit in dem Bereich ist es genauso wichtig, das Thema der Grundrechte und des Rechtsstaats einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zu gesellschafts- und rechtspolitischen Fragen äußere ich mich unter anderem über meine Social Media-Accounts bei Twitter/X und Bluesky, bin aber auch öfters zu Gast in den traditionellen Medien, in Funk und Fernsehen, wie es so schön heißt. Mir ist es dabei ein besonderes Anliegen, rechtspolitisch wichtige Themen verständlich darzustellen, weil ich der Meinung bin, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, auch bei derartigen Fragen mitzusprechen. Ohne dass möglichst viele Menschen die doch oftmals komplexen Themen in ihren Grundsätzen verstehen, wäre ein öffentlicher Diskurs überhaupt nicht möglich.

Dazu publiziere ich auch immer wieder in unterschiedlichsten Formen:



Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren


Ich sehe es auch als staatsbürgerliche Pflicht meine Expertise hin und wieder im Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Dabei beteilige ich mich an parlamentarischen Begutachtungen teilweise im eigenen Namen oder auch für Organisationen, in denen ich mich engagiere: